Die Therapie erfolgt gemäß ärztlicher Verordnung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten und gemäß Patientenrechtegesetz nach anerkanntem fachlichen Standard. Die Behandlung von Privatpatienten ist in Deutschland nicht abschließend durch eine Gebührenordnung, auch nicht durch die GOÄ geregelt. Aus diesem Grund kann jeder Therapeut eigene, angemessene Preise für seine Leistungen erheben.
Ich halte mich bei der Festsetzung meiner Gebühren weitestgehend an die GebüTH ( Gebührenübersicht für Therapeuten) und weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Gebühren teilweise die erstattungsfähigen Höchstsätze übersteigen. Mit seiner Unterschrift erkennt der Patient das entsprechende Honorar für die durchzuführende Behandlung an und verpflichtet sich zur Zahlung der Vergütung im Anschluss an die Behandlung in bar oder per EC-Karte.